Psychotherapie

Manchmal hat man den Eindruck, die Welt um einen herum spielt verrückt oder man selbst erkennt sich selbst nicht mehr wieder. Man fragt sich, warum man gereizter oder dünnhäutiger ist als sonst, warum einem schon seit einer Weile die Lust an allem fehlt oder warum man sich weniger zutraut und alltägliche Aufgaben nicht mehr oder nur mit unangemessener Mühe schafft. Eine psychische Erkrankung kann hinter solchen Schwierigkeiten stecken. Wir können gemeinsam herausfinden, welche Ursachen die Schwierigkeiten haben und nach Wegen suchen diese aus dem Weg zu räumen. Im Laufe meiner über zehn jährigen Tätigkeit an der psychiatrischen Universitätsklinik der Charité am St. Hedwig Krankenhaus habe ich viel Erfahrung in Bezug auf die Behandlung von Lebenskrisen und psychischen Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen, Traumata und Psychosen gesammelt und stehe Ihnen mit meiner Expertise zu aktuellen Behandlungsmethoden und Strategien gerne zur Seite. In meiner Arbeit als Verhaltenstherapeutin integriere ich auch Techniken der Akzeptanz und Commitmenttherapie, der Schematherapie und des systemischen Ansatzes.

Wenn Sie mehr über einzelne Therapieformen und deren Schwerpunkte wissen möchten, dann geht es >> hier entlang.

Kosten

Privatpatient*innen Die Honorierung orientiert sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten werden in der Regel bei einer vorliegenden Behandlungsbedürftigkeit von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen. Manche privaten Krankenkassen sowie die Beihilfe fordern nach den ersten Therapiesitzungen einen ausführlichen Antrag auf Kostenübernahme. Die Anzahl der Sitzungen, für die die Kosten von den privaten Krankenkassen übernommen werden, ist sehr unterschiedlich. Sie sollten sich bei Ihrer Krankenversicherung vor Antritt der Therapie erkundigen, ob und in welchem Umfang diese die Kosten übernimmt.

Selbstzahler*nnen Als Selbstzahler spielen für Sie Formalitäten keine Rolle. Die Honorierung orientiert sich wie bei privatversicherten Klienten an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Gesetzlich Versicherte Ihre gesetzliche Krankenversicherung ist verpflichtet Ihnen eine psychotherapeutische Behandlung in Privatpraxis zu finanzieren, sollten Sie nicht zeitnah (innerhalb von drei Monaten) einen Therapieplatz bei einem Vertragstherapeuten bekommen. Hierfür müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. Seit April 2017 sind niedergelassene TherapeutInnen, also solche, die über einen Kassensitz verfügen, dazu verpflichtet eine Sprechstunde für akute Krisen einzurichten. Über die Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) können zeitnahe Termine vereinbart werden (Tel: 030 - 31 003 383).